Allgemeine Geschäfts Bedingungen


AGB


Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage, Fotoaufträge und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von der Fotografin Jessica Sacher (Sauerkirsche Fotografie / Jessica Sacher Fotografie) und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend "die Fotografin" genannt.


Bitte beachte, dass immer die AGB gilt, die du in deiner Rahmenverainbarung mit einer gültigen Datumsangabe erhältst.

Für Ungenauigkeiten, Unvollständigkeit oder verpasste Aktualisierungen hier auf der Webseite übernehme ich keine Haftung. Sie dient dir lediglich als Richtlinie und allgemeines Informationsmaterial.

Die Preise auf dieser Webseite sind unverbindlich und könnten von denen, in deinem persönlichen Angebot abweichen. Ich bin sehr bemüht die Preise auf der Webseite stets aktuell zu halten, hafte aber nicht für fehlerhafte oder veraltete Angaben. Die finalen Kosten deines Shootings teile ich dir immer persönlich per Mail oder in einem formellen Angebot mit. Natürlich rechtzeitig und vor deinem Shooting Termin.

Stand der Preise und der AGB: Juni 2023


1. Leistungen

Die Fotografin trifft pünktlich, zum vereinbarten Termin, an der abgesprochenen Location ein und beginnt mit dem Foto-Auftrag. Bei Hochzeitsfotografie beginnt der Auftrag spätestens 15 Minuten vor der Trauung. Die Lieferung der Bilder erfolgt, je nach saisonaler Terminlage nach 1-6 Wochen. Genauere Zeitrahmen, werden in einer Rahmenvereinbarung mit den Auftraggebenden schriftlich festgehalten. Frühstens erfolgt die Bildabgabe jedoch nach dem Zahlungseingang des Gesamtbetrages auf dem Konto der Fotografin (mehr dazu unter 2.).


1.1 Bilddaten

- Die Fotografin wählt die Bilder aus, die den Auftraggebenden zur Verfügung gestellt werden.

- Die Bildmenge variiert je nach Buchungs-/Paketumfang

- Die Auftraggebenden erhalten die entstandenen Aufnahmen im JPG-Format auf einem, für das Stundenpaket

vorgesehenen Datenträger (CD, Stick oder Onlinegalerie).

- RAW-Dateien, so wie unbearbeitete Rohaufnahmen werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

- Die Ausarbeitung der Fotografien erfolgt nach der künstlerischen Vorstellung der Fotografin. Alle Fotos werden

grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Eine intensive Retusche der

Aufnahmen ist, je nach Paket inklusive oder kann flexibel dazu gebucht werden.


1.2 Allgemeines

- Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, so vielen Wünschen der Auftraggebenden nachzugehen und bei einer Hochzeitsbegleitung alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund. Die Fotografin nimmt sich heraus, Bildideen und Wünsche nach ermessen abzulehnen.

- Um die Arbeit der Fotografin zu gewährleisten, ist während Veranstaltungen das Fotografieren durch Mitbewerber

oder Gäste/ Dienstleister der Auftraggebenden nach Möglichkeit zu minimieren.


2. Vergütung

Die Fotografin nimmt sich heraus bei geplanten Fotoaufträgen eine Anzahlung zu verlangen. Bei Hochzeiten beträgt diese i.R. 30 % des Gesamtbetrages. Erst mit Eingang einer Anzahlung gilt der Termin für die Fotografin als verbindlich.

Erst wenn die Zahlung des Gesamtbetrages auf dem Konto der Fotografin eingegangen ist, werden die entstandenen Bilder, sowie das Nutzungsrecht (mehr unter 4.2) an die Auftraggebenden übertragen.


2.1 Stundenüberschreitung

Sollte die vereinbarte Stundenzahl um mehr als eine Viertelstunde überschritten werden, wird eine weitere halbe

Stunde nachträglich in Rechnung gestellt. Die Auftraggebenden sind in der Verantwortung, bei einer laufenden

Reportage oder Portraitshooting, die Fotografin darauf aufmerksam zu machen, wenn der Zeitrahmen der Buchung endet. Sollte dies nicht geschehen und die Fotografin ist weiterhin im Geschehen fest eingebunden (wie z.B. mit weiteren Foto-Wünschen), wird die Stundenüberschreitung automatisch im Nachhinein zu der Endrechnung addiert.


3. Annullierung

Bei, durch die Auftraggebenden verschuldetem Nichtzustandekommen des Termins, wird die Anzahlung als

Ausfallhonorar einbehalten. Wird ein Termin in einem zumutbaren Zeitrahmen abgesagt und verschoben kann die Fotografin aus Kulanz auf die Einbehaltung verzichten um die Anzahlung für den neuen Termin anzurechnen.

3.2 Rücktritt und Stornierung durch die Auftraggebenden bei höherer Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, wird den Auftraggebenden ein Wertgutschein in Höhe des bereits gezahlten Honorars ausgestellt. Dieser hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.


3.1 Rücktritt und Stornierung durch die Fotografin

Wurde eine Anzahlung getätigt sowie die Rahmenvereinbarung von von beiden Parteien für einen festen Termin unterzeichnet (Hochzeiten oder Events) kann die Fotografin nur im Falle höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit) vom Vertrag zurücktreten. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen, dies ist aber keine Vertragspflicht. Das Brautpaar verzichtet im Falle von höherer Gewalt auf Schadensersatzforderungen oder die Abtretung eventueller Mehrkosten an die Fotografin. Eine bereits getätigte Anzahlung wird zurückerstattet.


4.Nutzungsrechte

Es wird unterschieden zwischen den Nutzungsrechten der Auftraggebenden und der Fotografin.


4.1 Nutzungsrechte für die Fotografin

Mit Unterzeichnung des Vertrages, stimmen die Auftraggebenden zu, dass die von Ihnen entstandenen Aufnahmen von

der Fotografin für Werbezwecke in Print- sowie Onlinemedien genutzt werden dürfen. Dies gilt nicht für Gäste,

Dienstleister oder sonstige anwesenden Personen. Dafür wird eine separate, schriftliche Genehmigung benötigt.

Die Auswahl und Veröffentlichung der Motive geschieht selbstverständlich mit dem höchsten Standard und

Einfühlungsvermögen. Sonder- sowie Ausnahmeregelungen sind mit der Fotografin abzusprechen und müssen schriftlich festgehalten werden. Die den Auftraggebenden zur Verfügung gestellten Bilder werden für mindestens 3 Jahre von der Fotografin auf externen Festplatten und dem Desktop PC gesichert (keine Cloud). Rohdaten oder Ausschussbilder werden von der Fotografin nicht verpflichtend, über den vereinbarten Auftrag hinaus aufbewahrt.


4.2 Nutzungsrechte für die Auftraggebenden

Die Auftraggebenden dürfen die Fotos ohne zeitliche Beschränkung, wenn nicht anders vereinbart (z.B. bei Werbe und Businessfotografie) in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichen auf privaten Websites und Online-Profilen. Auch die Weitergabe an Familie und Freunde ist selbstverständlich gestattet. Für eine gewerbliche Nutzung benötigen die Auftraggebenden von der Fotografin ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht. Die Weitergabe an Dienstleister (z.B für deren Werbezwecke) muss im Vorfeld mit der Fotografin abgesprochen werden. Eine Änderung der Aufnahmen durch Bildbearbeitungssoftware (Farbfilter, Retusche) mit anschließender Veröffentlichung ist den Auftraggebenden untersagt.

5. Datenschutz

Die Nutzung der oben genannten Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages. Über die E-Mail können sich

Auftraggebende und Fotografin schnell persönlich erreichen. Die Angabe der Handy-Nummer dient dem gleichen

Zweck, ist aber freiwillig. Etwaige EXIF-Daten dienen der Zuordnung der Fotografien zu diesem Vertrag (Art. 6 Abs. 1 f)

DSGVO).


5.1 Einwilligung weiterer Personen in die Datennutzung

Die Auftraggebenden verpflichten sich alle weiteren Personen (Familienmitglieder, Freund*innen, Dienstleister*innen), die beim Auftrag fotografiert werden über die Datenschutzrichtlinien zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. Hierbei haften die Auftraggebenden (die Person, die den Vertrag unterzeichnet hat) für alle weiteren Personen. Sollte eine der Personen nicht fotografiert werden wollen, muss sich diese direkt an die Fotografin wenden.


5.2 Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung,Widerspruchsrecht

Die abgelichteten Personen sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, bei der Fotografin eine umfangreiche

Auskunftserteilung zu den, zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können sie jederzeit

gegenüber der Fotografin die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.


6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon

unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am

nächsten kommt.